
Praxisanleitung
Weiterbildung (Zertifikat)
Mit der Qualifizierung zur Praxisanleitung (anerkannt nach NRW-Standard 2020) hast Du die Möglichkeit in Deiner eigenen Einrichtung Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz auszubilden. Die Weiterbildung richtet sich an Pflegekräfte die mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Inhaber/ -in einer Erlaubnis nach §1 Absatz 1PflBG (Pflegefachfrau/ -mann), § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 PflBG (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in oder Altenpfleger/ -in). Die Berufserfahrung soll im jeweiligen Einsatzbereichen erworben worden sein (§4 Absatz 2 Satz 1 PflAPrV).
In unserem Weiterbildung erlernst Du vor allem die didaktischen Grundlagen eines klinischen Unterrichtes kennen. Neben dem Wissen um Methoden in der Praxisanleitung, legen wir sehr großen Wert auf das Verstehen der pädagogischen Zusammenhänge in der praktischen Pflegeausbildung. Ebenso stellt die interdisziplinäre Verzahnung der erforderlichen Ausbildungsabschnitte einen weiteren Baustein der Qualifizierung dar. Kommunikation und zentrale Haltungsfragen sind mit der Entwicklung und Steuerung eine schülerbezogenen reflexiven Fähigkeit die zentralen Inhalte der Weiterbildung.
Gliederung
Gliederung der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst 300 Qualifizierungsstunden und entspricht somit den Anforderungen der PflAPrV (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1) zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation für Praxisanleiter:innen. Theorie: mind. 260 Unterrichtsstunden Praxis: 40 Stunden Hospitation in der Praxis. Sie erfolgt in berufsbegleitender Form. Der Unterricht von mind. 260 Stunden ist in Blockeinheiten monatlich aufgeteilt. Die Weiterbildung dauert i.d.R. 7 Monate mit unterrichtsfreien Intervallen zur Vertiefung der Theorie in der Praxis. Die Abschlussprüfung besteht aus der Erstellung einer schriftlichen Facharbeit, sowie die Präsentation der Ergebnisse in Form des Kolloquiums.
Inhalte
Folgende Inhalte werden geschult:
Kompetenzbereich 1:
Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildung berücksichtigen
Kompetenzbereich 2:
berufliches Selbstverständnis als Praxisanleiter/ -in entwickeln
Kompetenzbereich 3:
Individuelles Lernen ermöglichen und den Anleitungsprozess durchführen
Kompetenzbereich 4:
Beurteilen und Bewerten des Ausbildungsgeschehens und der Auszubildenden
Kompetenzbereich 5:
Praktische Anleitung vorbereiten, durchführen und evaluieren
Kompetenzbereich 6:
Grundsätzliche Rahmenbedingungen und Einführung in der Arbeitsweise des Ausbildungsnachweises nach §17 Nr. 3 des PflBG 17.07.2017
Kosten
Die Kosten der Qualifizierung betragen insgesamt einschließlich Prüfungsgebühren (inkl. Kalt- und Warmgetränken, Obst) 1395,- €
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung: Erfolgreicher Abschluss einer 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Pflegeberuf , z.B. Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Hebamme bzw. Entbindungspfleger.
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